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   OLG Stuttgart, 14.01.2021 - 7 U 249/20   

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https://dejure.org/2021,35776
OLG Stuttgart, 14.01.2021 - 7 U 249/20 (https://dejure.org/2021,35776)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.01.2021 - 7 U 249/20 (https://dejure.org/2021,35776)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Januar 2021 - 7 U 249/20 (https://dejure.org/2021,35776)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 398 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 818 Abs 1 BGB, § 818 Abs 2 BGB, § 5a VVG
    Versicherung nach dem sogenannten Policenmodell: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach Widerspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rückabwicklung eines Versicherungsvertrages Unzureichende Belehrung über ein Widerspruchsrecht Fehlender Hinweis auf ein Schriftformerfordernis für einen Widerspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.01.2021 - 7 U 249/20
    Ein schutzwürdiges Vertrauen kann die Beklagte schon deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil sie die Situation selbst herbeigeführt hat, indem sie dem Versicherungsnehmer keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erteilte (BGH, Urteil vom 07.05.2014 - IV ZR 76/11, BGHZ 201, 101-121, Rn. 39).

    Erlangter Versicherungsschutz ist ein Vermögensvorteil, dessen Wert nach den §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 818 Abs. 2 BGB zu ersetzen sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.2014 - IV ZR 76/11, VersR 2014, 817, Rn. 45).

  • BGH, 27.01.2016 - IV ZR 130/15

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im sog. Policenmodell: Anforderungen an

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.01.2021 - 7 U 249/20
    In dem Policenbegleitschreiben vom 28.12.1998 (Anlage KGR 2, GA 35) wurde der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß belehrt, denn die auf Seite 2 enthaltene Widerspruchsbelehrung genügte nicht den Vorgaben des § 5a VVG a.F., weil sie keinen Hinweis darauf enthält, dass der Widerspruch schriftlich zu erheben war (BGH, Beschluss vom 27.01.2016 - IV ZR 130/15, RuS 2016, 230, Rn. 12 ff.).

    Besonders gravierende Umstände, die dem Versicherungsnehmer ausnahmsweise die Geltendmachung des Widerspruchsrechts verwehren würden (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 27.01.2016 - IV ZR 130/15, Rn. 16, juris) liegen nicht vor.

  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 448/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.01.2021 - 7 U 249/20
    Selbst wenn ein verständiger Versicherungsnehmer nur verkörperte Erklärungen als der Absendung zugänglich ansieht, so bleibt für ihn dennoch unklar, ob hierzu eine Verkörperung in Textform ausreicht oder ob es nicht der traditionellen Schriftform bedarf (BGH, Urteil vom 29.07.2015 - IV ZR 448/14, Rn. 24, juris).
  • BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.01.2021 - 7 U 249/20
    Die notwendige Belehrung über das gesetzliche Formerfordernis (dazu BGH, Urteil vom 28.01.2004 - IV ZR 58/03, Rn. 16, juris) erfolgte nicht dadurch, dass dem Versicherungsnehmer mitgeteilt wurde, zur Fristwahrung genüge die rechtzeitige "Absendung" der Widerspruchserklärung (BGH, Urteil vom 17.06.2015 - IV ZR 426/13, Rn. 12, juris).
  • BGH, 21.03.2018 - IV ZR 353/16

    Bereicherungsmindernde Anrechnung erheblicher oder vollständiger Fondsverluste

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.01.2021 - 7 U 249/20
    Indes muss sich die Klägerin Fondsverluste bereicherungsmindernd anrechnen lassen (BGH, Urteil vom 21.03.2018 - IV ZR 353/16, juris).
  • OLG München, 31.08.2018 - 25 U 607/18

    Widerspruch gemäß § 5a VVG aF des (formell) nicht ordnungsgemäß belehrten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.01.2021 - 7 U 249/20
    Weiter ist zwar zu berücksichtigen, dass der gegenständliche Versicherungsvertrag von dem Versicherungsnehmer bereits zum 28.02.2005 gekündigt wurde, indes erfolgte daraufhin eine Auszahlung von 3.704,69 ? und damit wesentlich weniger als die Summe der von ihm gezahlten Beiträge in Höhe von 9.203,25 ? (vgl. zu diesem Kriterium auch OLG München, Urteil vom 31.08.2018 - 25 U 607/18).
  • BGH, 20.03.2001 - XI ZR 213/00

    Ansprüche des Bankkunden bei unverbindlichen Optionsscheingeschäften

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.01.2021 - 7 U 249/20
    Danach ist der Bereicherungsanspruch bei beiderseits ausgeführten gegenseitigen nichtigen Verträgen ein von vornherein in sich beschränkter einheitlicher Anspruch auf Ausgleich aller mit der Vermögensverschiebung zurechenbar zusammenhängender Vorgänge in Höhe des sich dabei ergebenden Saldos (vgl. BGH, Urteil vom 20.03.2001 - XI ZR 213/00, Rn. 15, juris).
  • BGH, 17.06.2015 - IV ZR 426/13

    Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge zweier fondsgebundener

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.01.2021 - 7 U 249/20
    Die notwendige Belehrung über das gesetzliche Formerfordernis (dazu BGH, Urteil vom 28.01.2004 - IV ZR 58/03, Rn. 16, juris) erfolgte nicht dadurch, dass dem Versicherungsnehmer mitgeteilt wurde, zur Fristwahrung genüge die rechtzeitige "Absendung" der Widerspruchserklärung (BGH, Urteil vom 17.06.2015 - IV ZR 426/13, Rn. 12, juris).
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